Um Steuern zu sparen, lohnt es sich Quittungen anzusammeln, doch was macht man, wenn man keine Quittung erhalten, oder vergessen hat? Dennoch besteht eine Möglichkeit die Betriebsausgaben noch gelten zu machen.
Sie brauchen sich nur einen Ersatzbeleg anfertigen. Ein Stück Papier, wo Ihre Ausgaben notiert und festgehalten werden. Dieser Beleg kann dann als Buchungsbeleg verwendet werden. Natürlich müssen Sie neben Anlass, auch das Datum und den Betrag vermerken.
Bei folgenden Belegen wird diese Vorgehensweise oft anerkannt:
Bewirtungsbelege
Telefonkosten
Geschenke oder Präsente (aus Ihrem Privatvermögen)
Zwar können die Eigenbelege nicht mit der Vorsteuer belegt werden (keine ordnungsmäßige Rechnung), jedoch können die Belege direkt bei der Einkommensteuer angegeben werden.
Viele Steuern lassen sich sparen, durch eine solche Vorlage der Originalbelege. Geben Sie also am besten immer alles an.